Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung, für die Dauer von zwei (2) Jahren. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Führung der laufenden Geschäfte kann einer Geschäftsführung übertragen werden. Diese nimmt an den Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teil.